Vergütung
Unsere Vergütungsmodelle und Abrechnungsmodalitäten
Eine gute Beratung muss auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Daher ist eine faire und transparente Vergütung ein zentraler Aspekt eines erfolgreichen Mandatsverhältnisses.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Honoraren, soweit möglich, bereits auf unserer Webseite. Hier können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen oder uns direkt kontaktieren. Selbstverständlich klären wir alle Details zur Vergütung, bevor ein Mandat zustande kommt.
1. Kostenlos und unverbindlich – Der Erstkontakt mit uns
Der Erstkontakt mit TH legal ist immer kostenlos und unverbindlich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail, über ein Kontaktformular oder auf andere Weise mitteilen. In diesem Rahmen klären wir, ob, wann und zu welchen Konditionen wir Sie unterstützen können.
Sollte Ihr Anliegen nicht in unseren Kompetenzbereich fallen oder wir aufgrund aktueller Kapazitäten keine neuen Mandate annehmen können, informieren wir Sie darüber selbstverständlich umgehend.
2. Die Erstberatung – Der Einstieg in das Mandatsverhältnis zum Festpreis
Viele Mandate beginnen auf Wunsch mit einer Erstberatung. Diese umfasst eine erste grobe Klärung des Sachverhalts, die Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie strategische Überlegungen zur Zielerreichung.
Für die Erstberatung können wir Ihnen in den meisten Fällen im Voraus einen Festpreis nennen. Dieser richtet sich unter anderem nach dem Umfang des Sachverhalts, den von Ihnen bereitgestellten Unterlagen und der Komplexität der zu besprechenden Rechtsfragen.
Die Erstberatung kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
3. Zeithonorar, Vergütungsgesetz und Pauschalpreis – das passende Honorarmodell
Grundsätzlich stehen für die rechtliche Beratung die folgenden Honorarmodelle zur Verfügung:
– Honorar:
Wenn Sie mit uns ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich unsere Vergütung allein nach dem Aufwand dem für Sie tätigen Rechtsanwalt. Den Aufwand erfassen wir in Einheiten von 6 Minuten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich und beinhaltet eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten für Sie.
– Gebühren nach Vergütungsgesetz und -verordnung:
Soweit wir gerichtlich für Sie aktiv werden, sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Diese bemessen sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit sowie nach gesetzlich festgesetzten Gebührensätzen. Grundsätzlich können Sie diese Art der Vergütung auch im Übrigen mit uns vereinbaren, soweit ein bestimmter Mindestgegenstandswert gegeben und der Aufwand für uns abschätzbar ist.
– Pauschalpreis:
Pauschalhonorare bieten für den Mandanten die Gewissheit der Deckelung seiner Anwaltskosten. Die Vereinbarung eines Festpreises setzt jedoch voraus, dass der Aufwand für uns im Vorfeld bestimmbar ist. Das kann sowohl bei Gestaltungen (zum Beispiel Erstellung eines Vertragsentwurfs) oder bei abgrenzbaren Teiltätigkeiten (z.B. Anfertigung eines außergerichtlichen Schreibens) möglich sein. Häufig wird hier – alternativ zum Festpreis – zumindest die Schätzung des Aufwands für ein Zeithonorar möglich sein.
Rechtsschutzversichert?
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und ihr Vertrag eine Kostenübernahme durch die Versicherung verspricht, übernehmen wir für Sie die Einholung der Deckungszusage.
Nach Abschluss der Angelegenheit rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab und belasten Ihnen ggf. nur Ihre Selbstbeteiligung.