Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Straßenverkehr zur Seite. Ob es um die Abwicklung von Verkehrsunfällen, die Verteidigung in Straf- oder Bußgeldverfahren oder die Klärung von Fragen zur Fahrerlaubnis geht – wir bieten Ihnen eine fundierte Beratung und engagierte Vertretung. Wir helfen Ihnen Schadensersatzansprüche geltend zu machen, Sie gegen Straf- und OWi-Verfahren zu verteidigen und Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer zu wahren. Wir wissen, dass verkehrsrechtliche Angelegenheiten herausfordernd sein können und unterstützen Sie als verlässlicher Partner.
Ihre Ansprüche bei einem Haftpflichtfall:
Reparaturkosten
Bei einem Haftpflichtunfall hat Ihnen der Schädiger die Reparaturkosten nach „fiktiver“ oder „konkreter“ Abrechnung zu ersetzen.
Wertminderung
Selbst nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallwagen weniger wert als vorher. Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch auf Ausgleich dieses Betrages.
Nutzungsausfall
Können Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen, weil es unfallbedingt nicht mehr fahrbereit ist oder repariert werden muss, steht Ihnen für diese Zeit eine Nutzungsausfallentschädigung oder die Erstattung Ihrer Mietwagenkosten zu.
Abschleppkosten
Falls Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr fahrbereit ist, dann sind auch die Kosten für das Abschleppen erstattungsfähig.
Schmerzensgeld
Haben Sie sich beim Unfall verletzt, steht Ihnen außerdem ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Auch ein etwaiger Verdienstausfall oder anfallende Arzt- und Heilbehandlungskosten sind Ihnen zu ersetzen.
Sachverständigenkosten
Die Sachverständigenkosten für die Begutachtung Ihres Fahrzeugs hat der Unfallgegner zu tragen.
Anwaltskosten
Selbst Ihre eigenen Anwaltskosten sind vom Unfallgegner zu übernehmen.
Unkostenpauschale
Schließlich steht Ihnen auch eine so genannte Unkosten- oder Nebenkostenpauschale zu.
Wie wir Ihnen helfen können?
1. Kontaktieren Sie uns
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Sie können uns auch gerne anrufen.
2. Ersteinschätzung
Im kostenlosen Erstkontakt gehen wir auf Ihren Fall ein.
3. Konkrete Fallbearbeitung
Sie beauftragen uns und wir setzen Ihre rechtlichen Ansprüche durch.