Zivil- und Vertragsrecht

Das Zivil- und Vertragsrecht ist ein zentraler Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit. Ganz gleich, um welchen rechtlichen Sachverhalt oder Vertragstyp es sich handelt – sei es ein Kauf-, Werk-, Miet-, Darlehens-, Dienst-, Geschäftsbesorgungs-, Arbeits-, Sportler-, oder Versicherungsvertrag – wir stehen Ihnen jederzeit mit kompetenter Beratung zur Seite. Wir beraten Sie umfassend zu Fragen der Vertragsauslegung und unterstützen Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen. Zudem beschäftigen wir uns intensiv mit der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 

Darüber hinaus übernehmen wir die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Detaillierte und sorgfältige Regelungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sind unerlässlich, um frühzeitig Haftungsrisiken zu vermeiden. Das AGB-Recht erfordert hierbei ein tiefes Verständnis der aktuellen Rechtsprechung, da diese entscheidend dafür sein kann, ob eine Vertragsklausel im Falle einer gerichtlichen Überprüfung wirksam bleibt. Unsere langjährige Erfahrung und Expertise sorgen dafür, dass durchdachte Vertragswerke erstellt werden, die zukünftige Streitigkeiten vermeiden und wirtschaftliche Risiken minimieren.

Im Bereich des Zivil- und Vertragsrechts empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Beratung. Nur so können Risiken realistisch eingeschätzt und Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden.

Wie wir Ihnen helfen können?

1. Kontaktieren Sie uns

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Sie können uns auch gerne anrufen.

2. Ersteinschätzung

Im kostenlosen Erstkontakt gehen wir auf Ihren Fall ein.

3. Konkrete Fallbearbeitung

Sie beauftragen uns und wir setzen Ihre rechtlichen Ansprüche durch.